Das Tagblatt St.Gallen veröffentlichte heute die Antwort zum Vorstoss einiger SVP-PolitikerInnen mit dem Thema "Was muss geschehen, bis die Polizei einschreitet und geltendes Recht durchsetzt?". Die Antwort des Stadtrates war nicht überraschend. Er begründete die Zurückhaltung der Polizei mit der Deeskalationsstrategie, nachdem man erkannt habe das sich "offenkundig gewaltbereite Personen" in der Demonstration befanden. Nach der Demonstration wurden Angaben der Polizei zufolge zwei Anzeigen wegen Sachbeschädigung im Wert von je ca. 1000 Franken geltend gemacht. Dazu kommen zwei Anzeigen wegen Körperverletzung. Die Mehrheit der Medien berichtete über die Körperverletzung von zwei unbeteiligten Personen, die aus der Demo heraus ohne ersichtlichen Grund angegriffen wurden, eine korrekte Darstellung dieses Vorfalls wurde einzig und allein auf tvo gegeben. In Wahrheit waren die "verletzten" Personen Neonazis aus der Umgebung, die die Demo beim Bärenplatz verbal sowie tätlich angriffen. Daraufhin wehrten sich Personen aus der Demo entschlossen gegen den Angriff der Neonazis. Leute des Autonomen Nachrichtendienstes folgten den Nazis zum Vadiandenkmal, wo sie auf scheinbar befreundete Zivilpolizei trafen. Jedenfalls liess sich das aus den freundschaftlichen Handschlägen und dem Schulterklopfen deuten. Nachdem die Nazis mit ihren PolizeikollegInnen einen kleinen Schwatz abhielten, gingen sie zurück zu ihren Autos auf dem Klosterplatz.
Vermummungsverbot
Es kann nicht angehen das Nazis ungestraft Gewalt ausüben können, Linke hingegen kriminalisiert werden wenn sie sich vor eben dieser Gewalt schützen wollen. Solange dieser Zustand anhält, werden wir uns nicht den Mund verbieten lassen. Unser recht auf Schutz steht nicht zur Diskussion!
Außerordentliche Kommission zur Bekämpfung von
Konterrevolution, Spekulation und Sabotage